Allgemeine Trainingsbedingungen
I. AGB und Vertragsabschluss
Die nachfolgenden Trainingsbedingungen gelten für alle Verträge mit LIMIT BREAK GmbH. Die Teilnahme am Tennistraining ist nur mit gültigem Vertrag möglich. Mit Vertragsabschluss werden die nachfolgenden Trainingsbedingungen anerkannt und somit Bestandteil des jeweiligen Vertrages.
Der Vertrag mit LIMIT BREAK GmbH kommt mit der Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Trainingsanmeldung zustande, alternativ durch die Übermittlung des Anmeldeformulars über die Webseite von LIMIT BREAK GmbH. Die AGB sowie die jeweiligen Platz- und Hallenordnungen der Tennisvereine und Tennisanlagen, auf denen das Tennistraining durchgeführt wird, sind für alle Trainingskunden verbindlich.
Widerrufsrecht: Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten hierzu, insbesondere zu Fristen und etwaigen Ausnahmen bei Dienstleistungen mit festem Ausführungstermin, entnehmen Sie bitte der gesonderten Widerrufsbelehrung unter Vertrag widerrufen.
II. Tennistraining
Im Trainingsbetrieb unterscheidet LIMIT BREAK GmbH zwischen Einzelbuchungen und Saisonabonnements, die in beiden Fällen durch Einzelpersonen oder Gruppen buchbar sind. Dementsprechend gelten unterschiedliche Richtlinien für die Bereiche Terminvergabe, Trainingsausfall und Kosten. Die Trainingskosten können dem Shop der Homepage entnommen werden.
Saisonabonnements
Saisonabonnements werden jeweils für die Sommersaison und für die Wintersaison abgeschlossen und können nicht vorzeitig gekündigt werden.
Anfragen für Saisonabonnements müssen spätestens vier Wochen vor Saisonbeginn bei LIMIT BREAK GmbH eingegangen sein.
Bei Gruppentrainings entscheidet LIMIT BREAK GmbH über die Gruppeneinteilung und ggf. die Änderung der Zusammensetzung nach bestmöglicher Berücksichtigung der Verfügbarkeit der Schüler, Trainer und Tennisplätze sowie der Gruppenhomogenität und Wunschtrainingspartner. Muss von der gewünschten Gruppengröße grundlegend abgewichen werden, wird LIMIT BREAK GmbH dies mit dem Trainingskunden absprechen. In einem solchen Fall werden die anteiligen Trainingskosten automatisch an die entstandene Gruppengröße angepasst.
Unabhängig davon, ob der Ausfall einer Trainingseinheit durch LIMIT BREAK GmbH oder den Trainingskunden verursacht wurde, besteht aus organisatorischen Gründen kein Anspruch auf die Vereinbarung eines Nachholtermins.
Sagt LIMIT BREAK GmbH eine Trainingseinheit ab, erhält der Trainingskunde eine Rückerstattung auf Wunsch sofort oder nach Saisonende.
Sagt der Trainingskunde eine Trainingseinheit ab, hat er die Möglichkeit, nach Absprache mit LIMIT BREAK GmbH seinen Trainingsplatz an einen Ersatzspieler weiterzugeben. Die gesamten Trainingskosten trägt unverändert der Trainingskunde.
Bei wetterbedingtem Trainingsausfall bietet LIMIT BREAK GmbH eine Trainingsersatzleistung an. Je nach Zielgruppe besteht die Ersatzleistung in einem Athletik- und Motoriktraining, einer Taktikschulung oder mentalem Coaching. Besteht keine Möglichkeit oder kein Interesse an der Durchführung einer Ersatzdienstleistung, erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe von 50%, die er entweder sofort oder zum Saisonende einfordern kann.
Bauliche Mängel oder Sperrung der Trainingsstätte
Muss eine Trainingsstätte aufgrund baulicher Mängel, behördlicher Anordnung, Sanierungsarbeiten oder vergleichbarer, nicht von LIMIT BREAK GmbH zu vertretender Umstände temporär oder dauerhaft gesperrt werden, gilt folgendes gestuftes Vorgehen:
- LIMIT BREAK GmbH bemüht sich vorrangig darum, für die betroffenen Trainingseinheiten einen Ausweichtermin und/oder eine Ausweichlocation innerhalb der laufenden Saison anzubieten.
- Ist dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht möglich oder für den Trainingskunden nicht zumutbar, erhält der Trainingskunde eine anteilige Rückerstattung ausschließlich für die tatsächlich ausgefallenen und nicht nachgeholten Trainingseinheiten, berechnet auf Basis des im jeweiligen Saisonabo kalkulierten Einheitenpreises.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung für die gesamte Saison oder für bereits durchgeführte Trainingseinheiten besteht nicht.
Einzelbuchungen
Anfragen für Einzelbuchungen können jederzeit gestellt werden. LIMIT BREAK GmbH bemüht sich um ein wöchentlich wiederkehrendes Trainingszeitfenster, garantiert dies jedoch nicht.
Sagt LIMIT BREAK GmbH eine Trainingseinheit ab, hat der Trainingskunde nach seiner Wahl Anspruch auf Vereinbarung eines Nachholtermins oder Rückerstattung der Trainingskosten.
Sagt der Trainingskunde eine Einzelbuchung ab, gilt folgendes:
Bei einer Absage, die mehr als 48 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgt, bietet LIMIT BREAK GmbH drei Nachholtermine an. Kann keiner der angebotenen Termine wahrgenommen werden, ist der Trainingskunde zur Zahlung der Hälfte der Trainingskosten verpflichtet.
Bei einer Absage, die weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn erfolgt, bleibt der Trainingskunde zur Zahlung der gesamten Trainingskosten verpflichtet. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor Trainingsbeginn wird die Hälfte der Trainingskosten fällig.
Fallen im Rahmen eines Hallentrainings Platzkosten an, sind diese immer (also ggfls. zusätzlich auch für Nachholstunden) vollständig zu begleichen.
Bei wetterbedingtem Trainingsausfall wird nach Möglichkeit ein Nachholtermin vereinbart. Kann kein adäquater Termin gefunden werden, erhält der Kunde eine Rückerstattung der Trainingskosten.
Höhere Gewalt
Kommt es zu einem Trainingsausfall aufgrund von höherer Gewalt (Pandemie, Naturkatastrophe, o.Ä.), erstattet LIMIT BREAK GmbH die Hälfte der Trainingskosten für alle aus diesem Grund ausgefallenen Trainingseinheiten.
Für Trainingsausfälle infolge baulicher Mängel oder einer Sperrung der Trainingsstätte gilt abweichend hiervon die vorstehende Regelung unter “Bauliche Mängel oder Sperrung der Trainingsstätte”.
III. Trainingsetikette und Trainingsausschluss
Während der Trainingseinheiten sind die Trainingsteilnehmer zu jederzeit fairem und respektvollem Verhalten gegenüber dem Trainer und Mitspielern verpflichtet.
Bei Absage einer Trainingseinheit oder Verspätung erfolgt so früh wie möglich eine Information an LIMIT BREAK GmbH per Anruf, WhatsApp, SMS oder E‑Mail.
Auf dem Platz ist adäquate Tenniskleidung (Hosen und Röcke mit Balltaschen, geeignetes Schuhwerk, intakte Schläger) zu tragen.
LIMIT BREAK GmbH behält sich vor, Trainingsteilnehmer bei Fehlverhalten nach vorhergehender Ermahnung vom Training auszuschließen. Als Fehlverhalten gelten in diesem Zusammenhang Beleidigungen, Bedrohungen und/oder körperliche Aggression gegen andere Trainingsteilnehmer, Zuschauer oder den Trainer, grob fahrlässiges Verhalten im Umgang mit Ball und Schläger, rassistische und/oder frauenfeindliche Äußerungen sowie eine nachhaltige Störung der Trainingseinheit, indem Anweisungen der Trainer*innen wiederholt nicht Folge geleistet wird.
Im Fall eines Trainingsausschlusses nach dieser Regelung bleibt der Trainingskunde zur Zahlung der gesamten Trainingskosten verpflichtet.
IV. Personal Training
Trainingsausfall
Wird ein Trainingstermin seitens LIMIT BREAK GmbH abgesagt, wird ein Nachholtermin vereinbart. Auf Wunsch erhält der Kunde an Stelle eines Nachholtermins eine Rückerstattung seiner Kosten für den Trainingsausfall.
Wird ein Trainingstermin seitens des Kunden weniger als 24 Stunden vor Trainingsbeginn abgesagt, ist das volle Honorar für die Trainingseinheit zu zahlen.
Aufpreisregelung für Trainingseinheiten mit mehr als 40km Entfernung vom Firmensitz (siehe Impressum)
Für Anfahrten, die 40km oder weniger vom Firmensitz entfernt liegen, fällt kein Aufpreis an.
Für Anfahrten, die 40km oder mehr vom Firmensitz entfernt liegen, liegt der Aufpreis ab dem 40. Kilometer bei 2,-€/km.
V. Sportevents
Absagen
Werden einzelne Veranstaltungstage oder das gesamte Sportevent seitens LIMIT BREAK GmbH abgesagt, erhält der Kunde eine dem Ausfallzeitraum entsprechende Rückzahlung.
Werden einzelne Veranstaltungstage seitens des Kunden abgesagt, ist eine Rückerstattung nicht möglich.
Zieht der Kunde seine Teilnahme am Sportevent sieben Tage oder früher vor Veranstaltungsbeginn zurück, erhält er eine vollständige Rückerstattung seiner Kosten. Bei einer Absage, die sechs Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn erfolgt, ist eine Rückerstattung der Kosten nicht mehr möglich. Dem Kunden bleibt allerdings nach Rücksprache mit LIMIT BREAK GmbH die Möglichkeit, für Teilnehmerersatz zu sorgen.
VI. Datenschutz
LIMIT BREAK GmbH speichert die bei der Trainingsanmeldung erfassten personenbezogenen Daten. Vorbehaltlich einer behördlichen oder gesetzlichen Verpflichtung hierzu erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte. LIMIT BREAK GmbH verpflichtet sich, die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten.
Foto- und Videoaufnahmen: LIMIT BREAK GmbH ist berechtigt, im Rahmen des Trainingsbetriebs erstelltes Foto- und Videomaterial für Trainings- und Werbezwecke, einschließlich der eigenen Website und Social-Media-Kanäle, zu nutzen, sofern der Trainingskunde bzw. bei minderjährigen Trainingskunden dessen Erziehungsberechtigte hierzu im Rahmen der Trainingsanmeldung ausdrücklich eingewilligt haben. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft schriftlich widerrufen werden.
Stand: 30.08.2026
